§ 35 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. Januar 2014
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WSHG
Gliederung
7. ABSCHNITT - ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEIT Sozialhilfeträger
§ 35 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die gemäß § 34 Abs. 2 Wien als Gemeinde zukommenden Aufgaben der Sozialhilfe sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
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