§ 2 Grundsätze für die Gewährung von Sozialhilfe
In Kraft seit 01. Januar 2014
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WSHG
Gliederung
1. ABSCHNITT - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Aufgaben und Leistungen der Sozialhilfe
§ 2 Grundsätze für die Gewährung von Sozialhilfe
Bei der Gewährung von Sozialhilfe ist nach den in den §§ 3 bis 7 enthaltenen grundsätzlichen Regelungen vorzugehen.
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