§ 15 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Wr. UIG
Gliederung
V. Schlussbestimmungen Abgabenbefreiung
§ 15 Inkrafttreten
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 2001 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
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