LandesrechtWienLandesesetzeWiener Umwelthaftungsgesetz§ 1

§ 1Ziel

In Kraft seit 02. September 2009
Up-to-date

Ziel des Gesetzes ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips, Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Wien zu schaffen.

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