§ 1 Ziel
In Kraft seit 02. September 2009
Up-to-date
§ 1 Ziel — Wr. UHG
Ziel des Gesetzes ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips, Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Wien zu schaffen.
Ziel des Gesetzes ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips, Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Wien zu schaffen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden