Art. 3 § 12 § 12
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen Regelungen betreffend Förderung politischer Parteien im Sinne dieses Gesetzes in Wien.
(2) Die §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 27/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Anträge, die sich auf Förderungen für das Jahr 2024 beziehen, können bereits vor dem Inkrafttreten eingebracht werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden