§ 19 Rechtsgeschäfte zwischen der Anstalt und der Direktion
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Die Anstalt wird bei Rechtsgeschäften zwischen der Anstalt und einem Mitglied der Direktion sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesem durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vertreten.
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