§ 13 Aufgaben der Direktion
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Die Direktion führt die Geschäfte der Anstalt unter eigener Verantwortung. Ihr obliegen alle Aufgaben, die nicht vom Aufsichtsrat wahrzunehmen sind. Die Direktion ist gegenüber allen Bediensteten der Anstalt sowie gegenüber allen der Anstalt zugewiesenen Bediensteten weisungsberechtigt.
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