§ 10 Organe
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Die Organe der Anstalt sind:
a) die Direktion und
b) der Aufsichtsrat.
(2) Diesen dürfen nur Personen angehören, die nicht wegen einer Verurteilung vom Wahlrecht zum Gemeinderat ausgeschlossen sind (§ 18 Wiener Gemeindewahlordnung 1996).
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