§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz gilt für die Museen der Stadt Wien. Diese umfassen das Wien Museum am Karlsplatz (Historisches Museum der Stadt Wien) und alle seine Standorte.
(2) Standorte im Sinne des Abs. 1 sind museale Einrichtungen der Museen der Stadt Wien.
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