Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
Rückverweise
Wr. KAG · Wiener Krankenanstaltengesetz 1987
§ 66 § 66
…Hinsichtlich der sanitären Aufsicht über Krankenanstalten gelten die Vorschriften §§ 60 bis 62 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG).…