Wr. KAG
Gliederung
I. ABSCHNITT BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ERRICHTUNG UND BETRIEB VON KRANKENANSTALTEN, REGELUNG IHRES INNEREN BETRIEBES
A. Begriffsbestimmungen § 1
§ 1a § 1 a
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
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