LandesrechtWienLandesesetzeWiener Abfallwirtschaftsgesetz§ 2e

§ 2eEntscheidungsfindung

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Der Umweltbericht, die abgegebenen Stellungnahmen und die eventuellen Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen sind bei der Beschlussfassung des Abfallwirtschaftsplans durch die Landesregierung zu berücksichtigen.

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