§ 2e Entscheidungsfindung
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 2e Entscheidungsfindung — Wr. AWG
Der Umweltbericht, die abgegebenen Stellungnahmen und die eventuellen Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen sind bei der Beschlussfassung des Abfallwirtschaftsplans durch die Landesregierung zu berücksichtigen.