§ 4 Zulässigkeit des Betriebes einer Anlage
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Wird eine Anzeige gemäß § 3 Abs. 3 und 4 unter Anschluss eines Abnahmebefundes erstattet, so ist der Betrieb der neu errichteten oder geänderten Anlage zulässig.
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