Auf das Recht der Beschwerde (§ 31 Abs. 3) kann nicht verzichtet werden. Die Zurückziehung der Beschwerde ist zulässig.
WMG · Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)
§ 37 Verzicht auf das Beschwerderecht
…Verzicht auf das Beschwerderecht § 37. Auf das Recht der Beschwerde (§ 31 Abs. 3) kann nicht verzichtet werden. Die Zurückziehung der Beschwerde ist zulässig.…
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