§ 11a Beschäftigungsbonus Plus und Freibetrag
In Kraft seit 01. Juni 2021
Up-to-date
Gutschriften aus einer Arbeitnehmerveranlagung sind bei der Bemessung von Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes von der Anrechnung ausgenommen.
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