§ 3 Anzeige des Todesfalls an die Landespolizeidirektion Wien
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Todesfälle und Leichenfunde an öffentlichen Orten hat jene Person, die als erste davon Kenntnis erlangt, unabhängig von der Anzeigepflicht nach § 2, unverzüglich der Landespolizeidirektion Wien anzuzeigen.
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