§ 57 In-Kraft-Treten
In Kraft seit 10. Februar 2023
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt am 16. Dezember 2013 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 16. Dezember 2013 in Kraft gesetzt werden.
(3) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 16 Abs. 1 2. Satz, des § 16 Abs. 3, des § 16 Abs. 4 1. Satz, des § 16 Abs. 8 2. Satz und des § 16 Abs. 9 bereits bestellten Kinder- und Jugendanwälte bzw. -anwältinnen bleiben bis zum Eintritt der Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 bzw. des § 16 Abs. 9 im Amt.
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