§ 50 Mitwirkung an der Adoption im Inland
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
WKJHG 2013
Gliederung
2. HAUPTSTÜCK Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
7. Abschnitt Mitwirkung an der Adoption
§ 50 Mitwirkung an der Adoption im Inland
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:
1. Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
2. Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerberinnen und Adoptivwerbern;
3. Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).
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