Art. 4
In Kraft seit 04. März 2008
Up-to-date
(1) Das Wirtschaftsförderungsfonds-Gesetz, LGBl. Nr. 59/1991, tritt außer Kraft.
(2) Der Burgenländische Wirtschaftsförderungsfonds ist aufzulösen und die Mittel dem Landeshaushalt zuzuführen.
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