Art. 1 § 2 Ziel der Tourismusförderung
In Kraft seit 01. Januar 1994
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Ziel der Tourismusförderung durch das Land ist die Erhaltung und weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft im Burgenland durch eine spürbare Anhebung der Qualität des Angebotes unter Beachtung der Originalität und Ursprünglichkeit und unter besonderer Berücksichtigung einer langfristigen und kontinuierlichen Entwicklung.
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