LandesrechtWienLandesesetzeWiener Tierhaltegesetz§ 8a

§ 8aSchutzhundeausbildung

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes.

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