§ 14a Verweise
In Kraft seit 18. Februar 2015
Up-to-date
§ 14a Verweise — Wiener Tierhaltegesetz
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes verweist, sind diese in der am 1. November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.
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