LandesrechtWienLandesesetzeWiener Geodateninfrastrukturgesetz§ 1

§ 1Ziel

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- oder Ausbau der auf Grund der INSPIRE-Richtlinie erforderlichen Geodateninfrastruktur des Landes und der Gemeinde Wien für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

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