WGarG 2008
Gliederung
Tankstellen sind vor ihrer Inbetriebnahme, unterirdische Lagerbehälter jedoch vor dem Zuschütten der Behältergrube, von einem oder einer Berechtigten zur Durchführung von Überprüfungen gemäß § 43 Abs. 1 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
§ 41 WGarG 2008 · WGarG 2008 · Wiener Garagengesetz 2008
§ 41 Erstmalige Überprüfung
…§ 41. Tankstellen sind vor ihrer Inbetriebnahme, unterirdische Lagerbehälter jedoch vor dem Zuschütten der Behältergrube, von einem oder einer Berechtigten zur Durchführung von Überprüfungen gemäß § …
§ 42 Regelmäßige Überprüfungen
…nicht mehr als 1.000 Liter beträgt. (2) Der erste Stichtag zur Durchführung der regelmäßigen Überprüfung richtet sich nach der erstmaligen Überprüfung gemäß § 41. Für oberirdische Einrichtungen ist die erste regelmäßige Überprüfung zwölf Jahre nach deren Herstellung durchzuführen. (3) Die in Abs. 1 und 2 genannten Fristen dürfen…
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