§ 10 Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
In Kraft seit 05. Juni 2016
Up-to-date
Die Bekämpfung von Bränden obliegt der Feuerwehr. Die näheren Bestimmungen werden durch das Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz) getroffen.
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