§ 10 Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
In Kraft seit 05. Juni 2016
Up-to-date
WFPolG 2015
Die Bekämpfung von Bränden obliegt der Feuerwehr. Die näheren Bestimmungen werden durch das Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz) getroffen.
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