§ 13 Übergangsbestimmung
In Kraft seit 25. Mai 2018
Up-to-date
Dieses Gesetz tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Wiener Datenschutzgesetz), LGBl. für Wien Nr. 125/2001, außer Kraft. Verfahren, die zu diesem Zeitpunkt noch anhängig sind, sind nach den Bestimmungen des Wiener Datenschutzgesetzes zu Ende zu führen.
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