WDSAG
Gliederung
(1) Sofern in diesem Gesetz auf Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) verwiesen wird, bezieht sich der Verweis auf das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I 165/1999, in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 120/2017.
(2) Sofern in diesem Gesetz auf Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verwiesen wird, bezieht sich der Verweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1.
(3) Verweise auf Wiener Landesgesetze beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
Rückverweise
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