§ 10 Verweisung auf andere Gesetze
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.
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