§ 31 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Bei Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils zutreffende geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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