§ 14 Einsatzleitung vor Ort
In Kraft seit 01. Dezember 2018
Up-to-date
Die Gesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes. Die rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort obliegt der Berufsrettung Wien.
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