§ 9 Vorgesetzte.
In Kraft seit 14. April 2018
Up-to-date
Die Kommandantinnen bzw. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind im Dienst Vorgesetzte der übrigen Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.
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