§ 6 Rechtsstellung der Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr.
In Kraft seit 14. April 2018
Up-to-date
(1) Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
(2) Durch die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr wird kein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet.
(3) entfällt; LGBl. für Wien Nr. 28/2018 vom 13.4.2018
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