LandesrechtWienLandesesetzeWiener FeuerwehrgesetzI. ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Einteilung und Aufgaben der Feuerwehren.§ 3c

§ 3cMissbräuchliche Inanspruchnahme der Feuerwehr.

In Kraft seit 05. Juni 2016
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