§ 22b
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 22b — VGW-DRG
§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. c ist nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde.
§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. c ist nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde.
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