§ 21 Verweisung auf andere Gesetze
In Kraft seit 16. Mai 2025
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. März 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
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