(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. April 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 21 VGW-DRG · VGW-DRG · Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz
§ 21 Verweisung auf andere Gesetze
…§ 21. (1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze…
§ 9 Besoldung
…LGBl. Nr. 55, mit folgenden Abweichungen: 1. Das Gehalt der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten und der sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts wird durch das Schema VGW und in diesem durch die Gehaltsstufe bestimmt. Schema VGW Gehaltsstufe Euro 01 7.496,70 02 7.937,34 03 8.377,98 04 8.818,58 05 9.586,14 06 10.026,75 07 10.467,39…