§ 68
In Kraft seit 10. Oktober 2026
Up-to-date
VBO 1995
Gliederung
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung (Wiederverlautbarung) am 24. Juni 1995 in Kraft getreten.
(2) In der Fassung der 2. Dienstrechts-Novelle 2026, LGBl. für Wien Nr. 37/2026, treten in Kraft:
1.§ 62m Abs. 4 und der Entfall des § 14 Abs. 6 mit 1. Juli 2026;
2.die Überschrift des 7. Abschnittes sowie § 64 Abs. 2 und 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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