§ 57
In Kraft seit 01. August 2015
Up-to-date
entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015
Rückverweise
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 18 Anrechnung von Zeiten für die Vorrückung
…dieses Gesetzes heranzuziehen sind: a) § 18 in der Fassung der 10. Novelle, LGBl. Nr. 22/2001, und b) § 57 in der Stammfassung, LGBl. Nr. 50/1995; 2. an die Stelle der bescheidmäßigen Neufeststellung des Besoldungsdienstalters die Neufeststellung durch die Dienstgeberin tritt, die dem Vertragsbediensteten nachweislich und schriftlich mitzuteilen ist; 3. bei…