VBO 1995
Gliederung
6. ABSCHNITT Sonderbestimmungen für einzelne Bedienstetengruppen
§ 54f Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Viktimisierung
Ist der Vertragsbedienstete infolge einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes im Sinn des § 4a Abs. 3 Z 3 dieses Gesetzes oder nach einer gleichartigen dienstrechtlichen Bestimmung von einer nachteiligen das Dienstverhältnis betreffenden Entscheidung betroffen, ist je nach Art der nachteiligen Entscheidung § 54b, § 54c oder § 54d anzuwenden.
§ 54k VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 54k
…1) Die §§ 54a bis 54f, 54h, 54i und 54j Abs. 1 finden auch auf die in § 1 Abs. 2 Z 1, 3, 6 und 7…
§ 54f Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Viktimisierung
…§ 54f. Ist der Vertragsbedienstete infolge einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes im Sinn des § 4a Abs. 3 Z 3 dieses Gesetzes oder nach einer…
§ 54h Geltendmachung von Schadenersatz und sonstigen Ansprüchen wegen Diskriminierung
…54a und von Vertragsbediensteten nach § 54b, § 54c, § 54d Abs. 3 und 4, § 54e und § 54f in Verbindung mit § 54b, § 54c oder § 54d Abs. 3 und 4 sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu…
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