(1) Für die Vertragsbedienstete gelten § 10 Abs. 1, 1a und 2, § 10 a sowie § 14 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.
(2) Für die Vertragsbedienstete, die nicht in einem Betrieb tätig ist, gelten §§ 2a bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.
Rückverweise
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 48 Abfertigung und Sterbekostenbeitrag
…Stadt Wien – soweit die Dienstzeit nicht gemäß § 14 Abs. 4 Z 3 DO 1994 in Verbindung mit § 18 VBO 1995 von der Anrechnung für die Vorrückung in höhere Bezüge ausgeschlossen ist – weniger als drei Jahre beträgt; 2. wenn das Dienstverhältnis durch den Tod des…
§ 45 Vorzeitige Auflösung
…nicht mehr fortsetzen kann. (4) Hat die Gemeinde den Vertragsbediensteten während des Kündigungsschutzes gemäß § 42 Abs. 4 bis 9 oder § 49 unter Missachtung der Abs. 1 und 2 entlassen, ist die Entlassung auf Grund einer Klage des betroffenen Vertragsbediensteten für rechtsunwirksam zu erklären. (5) Eine…
§ 38 Dienst- und Werkswohnung
…der Betriebskosten und der laufenden öffentlichen Abgaben ist zulässig. (6) Während des Kündigungsschutzes gemäß § 42 Abs. 4 und 6 oder § 49 tritt die Verpflichtung des Vertragsbediensteten zur Räumung der Dienst- oder Werkswohnung wegen einer Änderung der Dienstverwendung nicht ein.…
§ 12a Altersteilzeit
… 11 Abs. 8) so zu behandeln sind, als ob keine Reduktion der Arbeitszeit und keine Verminderung des Entgeltes im Sinn des § 49 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgelegen wären, 4. die vor Beginn der Altersteilzeit maßgebende Arbeitszeit des Vertragsbediensteten (Z 3…