§ 29
In Kraft seit 02. August 2004
Up-to-date
e ntfällt; LGBl. Nr. 33/2017 vom 11. Dezember 2017.
§ 52 VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 52 Erholungsurlaub für an Schulen tätige Vertragsbedienstete
…wobei er auch die seiner Schule zugewiesenen Lehrer unter tunlicher Berücksichtigung berechtigter Wünsche in möglichst gleichem Maß heranziehen kann. (5) §§ 23 bis 29 gelten nicht. (6) § 41a der Besoldungsordnung 1994 ist sinngemäß anzuwenden.…
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