§ 38 Verweisungen auf andere Gesetze
In Kraft seit 06. Dezember 2024
Up-to-date
UFG 1967
Gliederung
ABSCHNITT VI Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 38 Verweisungen auf andere Gesetze
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Oktober 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
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