§ 36 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
UFG 1967
Gliederung
ABSCHNITT VI Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 36 Inkrafttreten
Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung am 1. Juli 1967 in Kraft getreten.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden