§ 43a § 43a
In Kraft seit 01. Juli 2012
Up-to-date
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35, umgesetzt.
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