§ 43a § 43a
In Kraft seit 07. Juli 2026
Up-to-date
Mit diesem Gesetz werden folgende EU-Richtlinien umgesetzt:
1.Richtlinie 2004/38/EG des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. 2004 Nr. L 229, S. 35,
2.Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L, 2024/1275, 8.5.2024.
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