§ 10 § 10
In Kraft seit 01. Oktober 1991
Up-to-date
§ 10 § 10 — TWFG 1991
(1) Annuitäten- und Zinsenzuschüsse können insbesondere für Vorhaben der Wohnhaussanierung gewährt werden. Sie können auch als rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
(2) Sonstige Zuschüsse können insbesondere zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern gewährt werden.