Bei Staats- oder Landestrauer kann die Landesregierung mit Verordnung die Durchführung von Veranstaltungen während des durch den Anlass gebotenen Zeitraumes untersagen. Eine solche Verordnung ist im Rundfunk oder in der auflagenstärksten in Tirol erscheinenden Tageszeitung zu verlautbaren.
Rückverweise
TVG · Veranstaltungsgesetz 2003 - TVG, Tiroler
§ 7 § 7
…oder § 6 Abs. 1 nicht vorliegt oder c) sie trotz eines Verbotes nach § 19 Abs. 1 oder entgegen einer zeitlichen Beschränkung nach § 20 durchgeführt werden soll. (3) Liegen Beeinträchtigungen im Sinne des § 3 lit. c bis e nur in bestimmter örtlicher oder zeitlicher Hinsicht vor, so kann…
§ 26 § 26
…eine Vorschreibung nicht eingehalten wird, c) eine verbotene Veranstaltung nach § 19 Abs. 1 durchgeführt wird, d) eine Veranstaltung entgegen einer zeitlichen Beschränkung nach § 20 durchgeführt wird. (2) In den im Abs. 1 genannten Fällen ist die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. (3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes…
§ 32 § 32
…Veranstaltung entgegen dem Verbot nach § 19 Abs. 1 lit. a, b oder d durchführt oder e) eine Veranstaltung entgegen einer zeitlichen Beschränkung nach § 20 durchführt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15.000,– Euro zu bestrafen. (3) Wer a) außer in den…