§ 61 § 61
In Kraft seit 01. Februar 2009
Up-to-date
TSBBG
Gliederung
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 2009 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit 1. Februar 2009 in Kraft gesetzt werden.
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