§ 125 § 125
In Kraft seit 01. Mai 2022
Up-to-date
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz, mit Ausnahme jener nach § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 14 Abs. 4, § 83 Abs. 6, § 85 Abs. 2, § 86 Abs. 4, § 89 Abs. 2, § 94 Abs. 8, § 95 Abs. 2, 3 und 4, § 98 Abs. 3 und § 100 Abs. 1 lit. d, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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