Der Tiroler Bodenfonds darf zum Zweck der Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Fondsleistung sowie zur Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung der gewährten Fondsleistung und der Einhaltung von Beschränkungen, Auflagen oder Bedingungen folgende Daten ermitteln und automationsunterstützt verarbeiten:
a) Name oder Bezeichnung und Adresse des Leistungsempfängers;
b) Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft des Leistungsempfängers bzw. der vertretungsbefugten Organe;
c) Rechtsakte, die zur Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Fondsleistung vorzulegen sind;
d) Ausmaß der beantragten und der gewährten Fondsleistung;
e) Kostenvoranschläge, Rechnungen und Bankverbindungen.
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