TROG 2001
Gliederung
(1) Die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen, die der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, ist nur auf entsprechend gewidmeten Sonderflächen zulässig. Bei der Widmung solcher Sonderflächen ist die Art der Anlage hinsichtlich ihrer für die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung maßgebenden Eigenschaften festzulegen.
(2) Abweichend vom Abs. 1 dürfen landwirtschaftliche Intensivtierhaltungen, Beherbergungsgroßbetriebe, Einkaufszentren und Sportanlagen, auch wenn diese der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, weiterhin auf Sonderflächen für landwirtschaftliche Intensivtierhaltung, Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe, Sonderflächen für Einkaufszentren bzw. Sonderflächen für Sportanlagen errichtet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Errichtung einer solchen Anlage durch eine entsprechende Festlegung für zulässig erklärt worden ist. Abs. 1 zweiter Satz gilt sinngemäß.
§ 108 TROG 2001 · TROG 2001 · Raumordnungsgesetz 2001, Tiroler
§ 108 § 108
…dieses Gesetzes für die betreffenden Grundflächen eine mit dem umgebenden Widmungsbestand vereinbare Widmung festzulegen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen. (8) Abweichend vom § 49a Abs. 1 ist die Errichtung und die Erweiterung von Anlagen, die der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, auch auf Grundflächen zulässig, die nicht als…
§ 11 § 11
…jenes an der Aufrechterhaltung der Festlegungen des Raumordnungsprogrammes hinsichtlich der betroffenen Grundflächen übersteigt. Eine Ermächtigung zur Widmung von Sonderflächen für UVP- pflichtige Vorhaben nach § 49a und zur Widmung von Sonderflächen in Natura 2000-Gebieten nach § 14 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33, in der jeweils geltenden…
§ 64a § 64a
…Gebiet betreffen. (3) Die Entwürfe über die Änderung von Flächenwidmungsplänen bedürfen einer Umweltprüfung, soweit sie die Festlegung von Sonderflächen für UVP-pflichtige Anlagen nach § 49a vorsehen oder ein Natura 2000-Gebiet betreffen. (4) Die Entwürfe über die Änderung von örtlichen Raumordnungskonzepten und von Flächenwidmungsplänen bedürfen weiters einer Umweltprüfung, wenn die…
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