§ 34 § 34
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
TROG 2001
Gliederung
Das Land Tirol hat als Träger von Privatrechten den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung und der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte zu gewähren.
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